Senioren Assistenz Michaela Linden

 


Preise / Einzugsgebiete

Alle Leistungen, die wir Ihnen anbieten, werden individuell auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmt. Dementsprechend sind auch die Kosten individuell verschieden. Bei einem ersten kostenlosen Beratungsgespräch finden wir gemeinsam heraus, mit welchen Leistungen wir Sie unterstützen können.

Um Ihnen einen ersten Überblick zu geben:

Stundensätze: (Mindestbuchung 1 Stunde, danach ½ stündliche Abrechnung)

31,00 EUR         Normal-Tarif (Montag bis Freitag von 7.00 – 19.00 Uhr)                                                                        32,50 EUR         Abend-Tarif (Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr)                                                                              32,50 EUR         24h-Tarif (Samstag, Sonntag, Feiertage)

Wir rechnen auf drei Arten ab.
Zu unterscheiden ist, ob die zu betreuende Person einen Pflegegrad nach dem Pflegestärkungsgesetz hat oder nicht.  

1. Hat die zu betreuende Person keinen Pflegegrad, wird privat abgerechnet.    

2. Ab Pflegegrad 2 übernehmen die Pflegekassen die Kosten im Rahmen der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) in Kombination mit der Kurzzeitpflege bis zu 2.418,00 EUR pro Person und Jahr. Die Verhinderungspflege kann wochen-, tage- oder stundenweise in Anspruch genommen werden.
   
3. Zusätzlich können ab Pflegegrad 1 in NRW bis zu 1500 EUR jährlich pro Betreuungsperson über die Pflegekassen von Senioren-Assistenten abgerechnet werden, die nach Landesrecht anerkannt sind (§§ 45a, 45b SGB XI). Seit dem 01.01.2017 können ab Pflegegrad 2 bis zu 40 Prozent der nicht verbrauchten Sachleistungen durch Umwidmung hinzukommen (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Schon bei Pflegegrad 2 kann das jährlich gem. § 36 SGB XI bis zu 3.307,20 EUR pro Person ausmachen. Dies ist besonders interessant, da mit Umstellung auf die Pflegegrade die bisherigen Pflegestufen 0 und 1 automatisch in den Pflegegrad 2 transportiert wurden.  

 

Bitte lassen Sie sich nach dem ersten Kennenlern-Gespräch ein konkretes und kostenfreies Leistungs-, Preis- und Abrechnungsangebot erstellen.                                                      

Der erste Kennenlern-Besuch bei Ihnen zu Hause ist für Sie selbstverständlich ebenfalls kostenfrei.

Zusatzkosten werden zu 100 % vom Kunden übernommen, wie z.B. Eintrittsgelder, Restaurant- oder Cafe-Besuch, oder Kosten für Einkäufe, Gebühren etc. Diese werden zeitgleich gegen Vorlage der Quittung beglichen.


Einzugsgebiete/Fahrtkosten:     

Die Kosten für die Anfahrt in die folgenden Einzugsgebiete sind im Stundenpreis enthalten:

  • Alle Wuppertaler Stadtbezirke
  • sowie die Nachbargemeinden: Velbert, Wülfrath, Hattingen, Sprockhövel, Schwelm, Remscheid, Solingen, Haan, Mettmann

Weitere Anfahrtsgebiete gerne auf Anfrage, hierbei fallen zusätzliche Fahrtkosten von 45 Cent pro Kilometer an. Bitte sprechen Sie uns an.

E-Mail
Anruf